NUWiss unterstützt den offenen Brief des Kulturrats: Zuverdienst beim AMS muss möglich sein!

Bislang ist ein geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich. Damit soll ab 2026 Schluss sein. Das bedeutet für die Zukunft: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss sich entscheiden: Entweder einen geringfügigen Job annehmen und Arbeitslosengeld verlieren. Oder absagen, weil das Arbeitslosengeld unverzichtbar ist, um über die Runden zu kommen. Auch für Menschen, die im Kultur- und  Wissenschaftsbetrieb arbeiten, hat das weitreichende Folgen! Ein zusätzlicher Lehrauftrag neben dem Bezug von AMS-Geld wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Aber auch andere Formen von selbstständigem Einkommen, z.B. durch Auszahlungen der Literar-Mechana oder durch Vortragshonorare, könnten in Zukunft ein Problem werden! 

NUWiss unterstützt daher die Initiative des Kulturrates und fordert dazu auf, den offenen Brief zu verbreiten sowie die Kampagne auf Social Media zu unterstützen. Näheres auf: https://kulturrat.at/zuverdienst-beim-ams-muss-moeglich-sein

Gleichzeitig ist es uns wichtig zu betonen, dass wir es als problematisch erachten, wie sehr der Bezug von AMS-Geld zur Überbrückung von Übergangsphasen im akademischen Betrieb zur Normalität geworden ist. Wir fordern eine Beschäftigungskultur, in der Übergangsphasen eingeplant und vom Arbeit- bzw. Fördergeber finanziert werden, nicht vom Arbeitsmarktservice!

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